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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Breitfeld und Schliekert GmbH (B2B)

 

§ 1 Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen, Künftige Geschäfte, Individualabreden

1. Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von uns und dem Käufer geschlossenen Verträge, einschließlich unserer Angebote und Annahmeerklärungen (Auftragsbestätigungen) sowie etwaiger Nebenabreden und Reparaturleistungen, sofern der Käufer Unternehmer ist und den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB schließt.

2. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich zugestimmt.

3. Die AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte.

4. Mit dem Käufer individuell getroffene Vereinbarungen sowie von diesen AGB abweichende Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. 

  

§ 2 Vertragsschluss, Produktunterlagen, Entwürfe, Muster etc., mündliche Absprachen, Kostenvoranschlag

1. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart, sind unsere Angebote stets freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Ein wirksamer Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Käufer zustande.

2. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind so genau wie möglich ausgeführt. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, geben diese nur Annäherungswerte wieder und stellen insbesondere keine Beschaffenheitsangabe dar.

3. An Entwürfen, Mustern, Modellen und dergleichen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auch dürfen sie, selbst wenn keine gewerblichen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig.

4. Mündliche Absprachen mit unseren Vertriebsbeauftragten bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. 

5. Soweit kein Auftrag erteilt wird, werden Kostenvoranschläge mit einer Bearbeitungsgebühr berechnet.

  

§ 3 Ergänzende besondere Bestimmungen beim Vertragsschluss über den Online-Shop

1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.

2. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot seitens B&S zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dabei handelt es sich lediglich um eine Aufforderung gegenüber dem Käufer zur Abgabe eines Angebots.

3. Um eine Bestellung in unserem Online-Shop abzugeben, muss der Käufer die gewünschte Anzahl der zu bestellenden Artikel zunächst in das Feld „Warenkorb“ eingeben und diese durch Anklicken des Warenkorb-Symbols seinem Warenkorb hinzufügen. Um seine Bestellung dann abzuschicken, muss der Käufer seinen Warenkorb aufrufen. Dort befindet sich der Button „Bestellung abschicken“. Durch dessen Betätigung gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung (Angebot im Sinne von § 145 BGB) ab.

4. Etwaige Eingabefehler kann der Käufer im Warenkorb korrigieren, indem er entweder durch Betätigen des Buttons „Warenkorb löschen“ den ganzen Warenkorb löscht oder die Anzahl der Artikel im Feld „im WK“ ändert und den Warenkorb anschließend durch Betätigen des dafür vorgesehenen Buttons aktualisiert oder einen Artikel durch Betätigen des dafür vorgesehenen Buttons ganz löscht, bevor er den Button „Bestellung abschicken“ betätigt.

5. Wir werden den Zugang einer über unseren Online-Shop abgegeben Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Diese E-Mail-Bestätigung dient allein zu Informationszwecken des Käufers und stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung seitens B&S dar, es sei denn, in dieser E-Mail-Bestätigung wird ausnahmsweise neben der Eingangs-Bestätigung der Bestellung zugleich ausdrücklich deren Annahme erklärt.

6. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die über den Online-Shop erfolgte Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Ware annehmen.

  

§ 4 Preise, Zahlung, Vermögensverschlechterung

1. Es gelten die am Tag der Bestellung in unseren jeweils gültigen Preislisten angegebenen Preise.

2. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro ab Lager in Karben zzgl. Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung. Unsere Preise sind Nettopreise, auf die die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen ist.

3. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug auf unserem Konto einzugehen. Die Annahme von Schecks erfolgt erfüllungshalber. Mögliche Kosten der Scheckeinreichung trägt der Käufer.

4. Reduzierte Preise gelten nur für Bestellungen im jeweiligen Aktionszeitraum und können nicht mit weiteren Rabatten und/oder Preisnachlässen kombiniert werden. 

 

§ 5 Lieferung, Höhere Gewalt, Teillieferung

1. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, sind Liefertermine/-fristen unverbindlich.

2. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen etc., die uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum vereinbarten Termin oder zur vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich diese Termine/Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

3. Wir sind in einem für den Käufer zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

4.Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.

  

§ 6 Versand, Versicherung, Gefahrübergang

1. Wird die Ware versendet, so wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Auf Wunsch des Käufers wird die zu liefernde Ware auf Kosten des Käufers versichert.

2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird. Verzögert sich die Versendung der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3. ADEME personifizierte ID FR208938_01JTKL – Registrierung bei Citeo für Verpackungen

  

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus dem Vertrag und aller sonstiger Forderungen, die wir gegen den Käufer in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – nachträglich erwerben, unser Eigentum. Ferner bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, die wir gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwerben (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung unserer Saldoforderung.

2. Jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt in unserem Auftrag und zwar derart, dass wir als Hersteller im Sinne von § 950 BGB anzusehen sind, ohne uns zu verpflichten. Verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware gemäß diesem § 7. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Käufer insoweit das Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache an dieser neuen Sache Miteigentum einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiterzuverkaufen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist oder seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zur Verarbeitung und zum Weiterverkauf zu widerrufen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus laufenden Rechnungen) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

4. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir dürfen die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. Wir sind befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, wir werden jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und sind wir deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, hat uns der Käufer auf unserer Anforderung ein Verzeichnis mit allen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen sowie den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen auszuhändigen. Der Käufer ist auf unsere Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.

6. Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Diebstahl, Einbruch, Wasser- und Feuerschäden zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Der Käufer tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadensfalles gegen seinen Versicherer zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf unser Eigentum oder Miteigentum beziehen, an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wir sind nach Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.

7. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand zu halten und uns Verlust, Vernichtung oder Beschädigung unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware als unser Eigentum zu kennzeichnen.

8. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige unserer Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und uns alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind sowie den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Eigentum und zu einer Wiederbeschaffung aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von einem Dritten eingezogen werden können.

9. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Wir sind auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10 % übersteigt.

 

§ 8 Mängelhaftung, Mängelrüge

1. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln beträgt die Mängelhaftungsfrist 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Die Rechte aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

2. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu rügen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.

3. Zeigt der Käufer einen Mangel gemäß § 8 Ziffer 2 dieser AGB fristgerecht an, hat er nach unserer Wahl Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).

4. Nicht von der Mängelhaftung erfasst sind Fehler, soweit sie verursacht werden durch (a) Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer, (b) den Einbau von Produkten oder Material Dritter, soweit deren Verwendung nicht von uns empfohlen wurde, (c) Überbeanspruchung durch Gebrauch entgegen der Gebrauchsanweisung, (d) außergewöhnliche Verschmutzung, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und insbesondere bei Reinigung und Wartung gemäß Gebrauchsanweisung nicht vorhersehbar ist und/oder (e) außergewöhnliche und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unvorhersehbare mechanische, chemische oder sonstige Fremdeinflüsse.

5. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Käufer nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von § 9 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in diesem § 8 geregelte Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

6. Die Bestimmungen dieses § 8 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, unberührt.

 

§ 9 Haftung, Verjährung

1. Für etwaige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), beschränkt sich unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haften wir nicht.

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Käufers aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden.

4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

5. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Käufers, für die nach diesem § 9 unsere Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

§ 10 Freiwillige Warenrücknahme, Reparatur, Kostenvoranschläge

1. Soweit der Käufer nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß § 8 dieser AGB die Reparatur der Ware durch uns bestellt und wir diese Bestellung annehmen, hat er die Wahl zwischen (a) einer Reparatur in seinen Geschäftsräumen und (b) einer Reparatur nach Rücksendung der Ware an uns.

(a) Sofern eine Reparatur durch uns bei dem Käufer vor Ort erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht zu unterzeichnen und bei erfolgreicher Reparatur zugleich schriftlich die Abnahme der Reparaturleistung durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls zu erklären. 

(b) Sofern der Käufer die Ware an uns zurücksendet, erstellen wir einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Wenn der Käufer die Reparatur auf Grundlage des Kostenvoranschlags bestellt, wird die Ware zunächst in unseren Geschäftsräumen repariert und sodann mit einem entsprechenden Funktionsnachweis an den Käufer ausgeliefert. Der Käufer ist verpflichtet, bei Auslieferung ein Abnahmeprotokoll entsprechend (a) zu unterzeichnen.

2. Wird Ware, die nicht mit einem Mangel gemäß § 8 behaftet ist, zurückgesendet, so trägt der Käufer Gefahr und Kosten bis zum Eingang der Ware in unserem Lager. Jede Rücksendung ist uns vorher anzuzeigen. Die Entgegennahme der Ware bedeutet keine Anerkennung einer Rücknahmeverpflichtung. Rücksendungen müssen in der Originalverpackung zurückgesendet werden.

3. Nehmen wir die zurückgesandten Waren zurück, sind wir berechtigt, 30 % Handling-Gebühr für Überprüfungs-, Neuauszeichnungs- und Wiedereinlagerungskosten vom Gutschriftsbetrag abzusetzen. Von der Rücknahme sind Waren ausgeschlossen, die auf Bestellung, abweichend von der normalen Ausführung, angefertigt oder später geändert worden sind oder solche, die nicht mehr fabrikneu sind. Erfolgt eine Reparatur, so trägt der Käufer die aufgrund des Wechsels oder der Reparatur defekter Teile anfallende Arbeitszeit und die entstandenen Fahrt- oder Transportkosten.

4. Kostenvoranschläge, die nicht zur Erledigung der Reparatur führen, werden mit einer Bearbeitungsgebühr berechnet.

5. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln beträgt bei Reparaturleistungen die Gewährleistungsfrist für Mängel 12 Monate ab Unterzeichnung der Abnahmeerklärung. Die Bestimmungen gemäß § 8 dieser AGB geltend entsprechend.

6. Unsere Gewährleistungsverpflichtungen gemäß § 8 dieser AGB bleiben von den Bestimmungen in diesem § 10 unberührt.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

1. Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für alle sich aus Verträgen zwischen uns und dem Käufer ergebende Verbindlichkeiten unser Sitz in Karben.

2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Käufer Kaufmann ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

3. Auf die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

Karben, im Oktober 2020

 

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